Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden (AGB für Kunden) von talentpool1

Stand 01.03.2024

TalentPool1 bietet Servicedienstlestungen für Geschäftskunden, inbesondere die Buchung von Arbeitsslots im Bereich von Virtual Assistants, Backoffice und Telefonie. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, gelten für Verträge im Bereichen Telefondienstleistungen, die zwischen der Better AG, General-Guisan-Str. 8, 6300 Zug, Schweiz (nachfolgend TalentPool1) und ihren Kunden geschlossen werden, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

§ 1 Leistungsumfang

(1) Ein Arbeitsslot ist die Zurverfügungstellung eines spezifischen Fähigkeitenlevels. Gleichwohl hat der Kunde keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch einebestimmte Person. Die vertragliche Leistung kann durch den TalentPool1 durch fachlich geeignete Dienstleister seiner Wahl erbracht werden.

(2) TalentPool1 erbringt Dienste entsprechend dem gewählten Tarif, im Rahmen des für den Geschäftsbetrieb des Kunden Üblichen und in Absprache mit dem Kunden. Soweit eine Absprache in Einzelfällen nicht möglich ist, erbringt TalentPool1 die Dienste so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht. Der Leistungsumfang im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gewählten Tarifs. Die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung erfolgt durch den Einsatz eigener Erfüllungsgehilfen und/oder Selbständiger, die für TalentPool1 tätig werden. Der Kunde kann in Textform eine höherpreisige Preisklasse wählen, um auch Services der niedrigeren Preisklasse zu erledigen.

(3) TalentPool1 verpflichtet sich, alle Dienste stets mit größter Sorgfalt auszuführen. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Materialien, die zur vertragsgemäßen Abwicklung der Aufgaben oder im weitesten Sinne zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich sind, unverzüglich zuzuleiten. Es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig an TalentPool1 übermittelt bzw. von Mitarbeitern von TalentPool1 unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen wird nicht übernommen.

(4) Stellt die TalentPool1 dem Kunden je nach gewähltem Tarif weitere Leistungen zur Verfügung (wie z.B. Support, - Marketing und Vertriebscoaching, Teamleiter), so bleibt sie ebenfalls Inhaber sämtlicher Rechte hieran. Die Befugnis zur Nutzung durch den Kunden ist auf die Vertragslaufzeit beschränkt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die erst nach Vertragsschluss durch TalentPool1 eingeführt werden.

(5) Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der geschuldeten Dienstleistung, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten freigestellt. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.

(6) TalentPool1 behält sich eine zeitweilige Beschränkung oder Unterbrechung der Dienste aus wichtigem Grund vor, insbesondere bei

Strom- und Internetausfall seitens TalentPool1 oder Ihrer Erfüllungsgehilfen,

Wartungsarbeiten, Reparaturen etc., die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb notwendig sind,

Technisch notwendige Änderungen am System (z. B. Austausch von Hardware, Aufschaltung neuer Leitungen etc.).

Datensatzmangel

Unangekündigte Abwesenheit seitens des selbständigen Erfüllungsgehilfen

TalentPool1 wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um derartige Beschränkungen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten.

§2 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde erklärt hiermit, über etwaige erforderliche gewerberechtliche Erlaubnisse zu verfügen und verpflichtet sich je nach Art und Umfang der bestellten Dienstleistung, TalentPool1 über eine etwaige Erlaubnispflicht in Kenntnis zu setzen.

(2) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Guthaben bei TalentPool1 während der Vertragslaufzeit über dem Kreditlimit gem. § 4Nr. 5 dieser AGBs liegt, es sei denn, der Kunde zahlt auf Rechnung.

(3) Der Kunde verpflichtet sich bei Call Center Services insbesondere zur Beachtung etwaiger wettbewerbsrechtlicher Vorschriften und erteilt TalentPool1 hiermit die Erlaubnis, im Rahmen der zu führenden Telefonate die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und TalentPool1 offen zu legen, z B. gegenüber dem jeweiligen Gesprächspartner zu erklären, dass das Gespräch im Auftrag des Kunden geführt wird.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, die folgenden anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. In Deutschland ist es unter anderem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die DSGVO (VO (EU) 2018), das Strafgesetzbuch (StGB) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Er ist sich bewusst, dass allein eine positive Befragung und Terminierung noch keine Werbeeinwilligung darstellt, insbesondere eine Werbeeinwilligung per E-Mail ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen TalentPool1 nicht unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zu nutzen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, TalentPool1 vollständig und wahrheitsgemäß über den Geschäftszweck der in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu informieren. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Kunde ausschließlich selber zuständig.

(5) Für den Fall, dass der Kunde TalentPool1 Kundenlisten zur Verfügung stellt, erklärt der Kunde hiermit, dass die Erlangung der jeweiligen personenbezogenen Daten und die Weitergabe an TalentPool1 unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgte und die für eine Datennutzung geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, z.B. die erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen, etwa bei Verbrauchern, vorliegen.

(6) Sofern TalentPool1 insbesondere Werbeanrufe für Verbraucher für den Kunden tätigt, erklärt der Kunde hiermit, dass auch diesbezüglich die erforderlichen Einwilligungen der jeweiligen Gesprächspartner bzw. mutmaßliche Einwilligungen gemäß dem geltenden Recht vorliegen, z.B. §7 UWG des deutschen Rechts.

(7) Der Kunde stellt TalentPool1 von etwaigen Bußgeldern, Schadensersatzforderungen, Schmerzensgeldern oder ähnlichen Forderungen Dritter, die in Folge eines Verstoßes des Kunden gegen vorstehende Regelungen erfolgen, frei.

(8) Sobald dem Kunden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Informationen durch Mitarbeiter von TalentPool1

möglicherweise unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig weitergeleitet wurden, obliegt es dem Kunden, im ihm zumutbaren Umfang durch Rückfrage bei dem Anrufer und/oder andere hierfür geeignete Maßnahmen diese Unklarheiten auszuräumen, um eventuell drohende Schäden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Informationen solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb des Kunden oder dessen Vertragspartner haben können.

(9) Verstöße des Kunden gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen berechtigen TalentPool1 zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

§3 Vertragsbeginn & Leistungsentgelt

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit elektronischer Annahme des Vertrags von TalentPool1 z.B. In Textform, per Mail oder auf dem Kundenportal.

Sollte eine Rechnung durch TalentPool1 ohne vorherige elektronische Annahme erfolgt sein, so gilt die Zahlung dieser Rechnung durch den Kunden als konkludente Annahme des Vertrags, der AGB und Nutzungsbedingungen, sofern in der Rechnung dies ausdrücklich erwähnt wird.

(2)

Für den Fall, während des Vertrages durch den Auftraggeber verschuldet nicht gearbeitet werden kann, ist ab dem vereinbarten Leistungsbeginn eine Bereitstellungsgebühr nach §3.4 fällig.

(3) Ab dem 2. Vertragsmonat hat der Kunde die Möglichkeit, die Dienstleistung für 2 Tage je Monat zu pausieren, insbesondere bei starker Auftragslage, Datensatzmangel, Probleme mit dem Dialer, finanziellen Engpässen etc. Pausentage sind nicht addierbar und in den nächsten Monat zu übertragen.

Ab dem 2. Pausentag ist eine Bereitstellungsgebühr gemäß §3.4 fällig.

(4) Die Bereitstellungsgebühr beträgt je Arbeitsslot und je Tag:

den 7 fachen Stundensatzes bei gebuchter Ganztagsarbeit

den 4 fachen Stundensatz bei gebuchter Halbtagsarbeit

(5) TalentPool1 behält sich eine Identitätsprüfung des Kunden bzw. seines/seiner gesetzlichen Vertreter(s) durch geeignete Maßnahmen (Vorlage des Personalausweises, Post-Ident-Verfahren o. ä.), eine Bonitätsprüfung sowie die Stellung von Sicherheiten (§ 5 Abs. 3 und 4) vor. Auch die Freischaltung zusätzlicher kostenpflichtiger Dienste (z.B. Coaching) oder auch die Erhöhung des Kreditlimits gem. §4.7 kann TalentPool1 von einer positiven Bonitätsprüfung oder der Stellung von Sicherheiten abhängig machen.

(6) Das Leistungsentgelt richtet sich nach den jeweils bestellten Leistungen. Es gilt das Preisverzeichnis in seiner jeweils gültigen Fassung, sowie eine individuelle Preisvereinbarung im Einzelvertrag. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer durch die Erbringung der Dienstleistung gemäß Reverse Charge. Die Dienstleistungserbringung erfolgt grundsätzlich für die Stunden auf Guthabenbasis (Vorkasse), es sei denn, es ist etwas anderes ausgemacht. Entsprechend der jeweils bestellten Dienstleistungen hat der Kunde bei Erstbestellung vor Beginn der Dienstleistung auf das Guthabenkonto aufzuladen.

(7) Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden entsprechend der erbrachten Dienstleistung von TalentPool1 fällig insbesondere die Durchführung von Dienstleistungen, sowie die Bereitstellung von Arbeitsslots oder auch in Form einer Bereitstellungsgebühr. Sofern nicht schriftlich in einer Vereinbarung vereinbart ist, dass die Arbeitszeit nicht vergütet wird, besteht die Zahlungspflicht für Arbeitsstunden von Servicepartnern, auch für solche ohne verwertbares Kommunikationsergebnis (Verwählt, Fax, nicht erreicht, Absagen etc.).

(8) Abrechnungszeitraum ist jeweils wöchentlich, beginnend mit dem Kalendertag des Vertragsbeginns.

(9) Soweit dem Kunden bei Vertragsbeginn ein Guthaben für die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte gewährt wird (Startguthaben), ist dieses im ersten Monat des Vertragsverhältnisses aufzubrauchen. Die Übertragung von zusätzlich gewährten Startguthaben auf spätere Abrechnungszeiträume oder die Barauszahlung ist nicht möglich.

§4 Abrechnungsmethode, Zahlverfahren, Einzug, Verzug, Aufwendungsersatz

(1) TalentPool1 unterscheidet zwei verschiedene Abrechnungsmethoden: Prepaid und Rechnung

(2) Prepaid-Methode: In diesem Verfahren zahlt der Kunde zuerst einen festen Betrag zur Guthabenaufladung an TalentPool1 (TalentPool1 Guthaben) und kann erst nach Zahlungseingang kostenpflichtige Leistungen von TalentPool1 nutzen. Mögliche Zahlungsvariante ist die Überweisung. Nicht verbrauchtes TalentPool1 Guthaben verfällt nicht. Bei einer eventuellen Unterzahlung verpflichtet sich der Kunde zur Aufladung gemäß § 4.4.

(3) Zahlung auf Rechnung: Bei der Zahlung auf Rechnung erfolgt die Zahlung nach erbrachter Dienstleistung in wöchentlichem, zweiwöchentlichem oder monatlichem Rhythmus. Die Rechnung ist innerhalb von 2 Wochen zu zahlen.

(4) TalentPool1 erteilt Rechnungen per E-Mail oder zum Download. Die Erteilung einer Rechnung in Papierform ist nicht möglich. Der Kunde erklärt sich mit der Beauftragung von TalentPool1 mit der Übermittlung seiner Rechnungen per E-Mail einverstanden und wird darauf hingewiesen, dass eine vertrauliche Datenübertragung im Internet nicht gewährleistet werden kann.

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§ 5 Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts, Gegenansprüche

(1) Beanstandungen und Änderungswünsche einer Leistung und Leistungsaufstellung sind vom Kunden gegenüber TalentPool1 spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Dienstleistung auf der E-Mail-Adresse Hallo@talentoool1.ch oder im Kundensupport anzuzeigen. Erfolgt die Beanstandung nicht innerhalb der vorstehenden Frist, gelten die Leistungsaufstellung sowie die jeweilige Dienstleistung als ordnungsgemäß erbracht. Angenommene Beanstandungen werden dem Guthaben gutgeschrieben bzw. als Dienstleistung erstattet.

(2) Die Zahlungspflicht bleibt auch im Falle der Erhebung von Einwendungen bestehen, solange TalentPool1 die Einwendungen nicht als berechtigt anerkennt, innerhalb angemessener Frist nicht substantiiert zu den Einwendungen Stellung genommen hat oder die Einwendungen rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, bereits gezahlte Beträge zurück zu fordern (Rücklastschrift).

(3) Gegen Forderungen von TalentPool1 kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis bzw. der selben Leistungsart z.B. Telefonie bzw. Marketing beruht.

§ 6 Datenschutz

TalentPool1 erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten hierzu kann der Kunde jederzeit unter der Website abrufen.

§ 7 Haftung

(1) TalentPool1 haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund, sowohl vertraglicher als auch außervertraglicher Art - nur dann, wenn TalentPool1 die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der Schaden auf der Verletzung einer Pflicht von TalentPool1, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von TalentPool1 auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist darüber hinaus auf einen Betrag in Höhe des einfachen durchschnittlichen Monatsumsatzes des jeweiligen Kunden begrenzt. TalentPool1 haftet bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden - vorbehaltlich des §7.2 - ausgeschlossen.

(2) Die Haftung von TalentPool1 für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen Kunden und Erfüllungsgehilfen von TalentPool1 beruhen, ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. -minderung nachgekommen ist und/oder Änderungsaufträge auf anderen als den in den AGB genannten Kommunikationswegen gemäß §5.1 übermittelt hat.

(3) Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen TalentPool1 sind innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände durch den Kunden - jedoch spätestens 3 Jahre nach ihrer Entstehung ohne Rücksicht auf die Kenntnis - vom Kunden geltend zu machen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit sowie bei Haftung wegen Vorsatzes.

(4) Soweit die Haftung TalentPool1 nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von TalentPool1

§ 8 Kündigung, Tarifwechsel

(1) Die Kündigungsmöglichkeiten der Dienstleistungen wird einzelvertraglich vereinbart. Das Recht zur - ggf. fristlosen - Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) TalentPool1 ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn:

der Kunde seine bei Vertragsabschluss angegebene Anschrift ändert und dies TalentPool1 nicht innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert mitteilt; als Anschrift gilt nicht die Mitteilung eines Postfaches oder Vergleichbares,

der Kunde mit der Zahlung von Leistungsentgelt aus mehr als zwei Rechnungen in Verzug gerät,

der Kunde mit der Zahlung von Leistungsentgelt in Höhe von mehr als dem Doppelten des Kreditlimits in Verzug gerät,

der Kunde schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen verstößt und den Verstoß nicht in angemessener Frist nach Abmahnung durch TalentPool1 abstellt. Bei erheblichen Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich,

erhebliche und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Geschäftsgebaren des Kunden gegen die guten Sitten oder ein gesetzliches Verbot verstößt,

über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

(3) Die Kündigung durch den Kunden ist entweder, schriftlich an den Geschäftssitz oder in Textform an hallo@talentpool1.ch zu erklären.

(4) Die Kündigung durch TalentPool1 kann in Schrift- oder Textform ausgesprochen werden. Eine schriftliche Kündigung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Kunden benannte Anschrift gerichtet wurde, dort aber nicht zugestellt werden konnte oder nicht entgegengenommen worden ist.

(5) Die Nichtinanspruchnahme der Dienste TalentPool1 durch den Kunden kann eine ausdrückliche Kündigung des Vertragsverhältnisses auch dann nicht ersetzen, wenn diese bereits länger anhält.

(6) Der Wechsel in höherpreisigen Tarif kann jederzeit beantragt werden, sofern es für TalentPool1 nicht unbillig geschieht und Tritt spätestens mit Arbeitsbeginn des höherklassigen Agenten in Kraft.

§ 9 Änderungen von Entgelten und AGB

(1) TalentPool1 ist berechtigt, Entgelte unter der Bedingung zu erhöhen, dass TalentPool1 dies dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches zum Zeitpunkt der betreffenden Entgeltänderung wirksam wird. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist TalentPool1 in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.

(2) Sofern es sich jedoch um anderweitige Entgeltänderungen handelt, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist TalentPool1 in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.

(3) TalentPool1 ist nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung (insbesondere auch der internen Vorleistungspreise) berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Dies gilt insbesondere, soweit sich die Einkaufspreise von TalentPool1 ändern.

(4) TalentPool1 ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, ist eine Änderung nur unter der Bedingung zulässig, dass TalentPool1 dies dem Kunden spätestens vier Kalenderwochen vor Inkrafttreten mitteilt. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist TalentPool1 in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.

(5) Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist TalentPool1 berechtigt, die Entgelte entsprechend der Veränderung anzupassen, ohne dass sich daraus ein Kündigungsrecht des Kunden ergibt.

(6) Führt TalentPool1 neue Dienste ein, so können hierfür ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt werden.

(7) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB erfordern in jedem Fall der schriftlichen Form. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zum Tragen, wenn und soweit sie von TalentPool1 schriftlich anerkannt worden sind.

§10 Form von Willenserklärungen, Vertragsübergang, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Referenzerlaubnis

(1) Soweit nach diesen AGB die Textform erforderlich ist, gilt diese durch TalentPool1 in jedem Fall als gewahrt, wenn die Erklärung dem Kunden in elektronischer Form in seinem Kunden-Portal unter www.talentpool1.ch übermittelt wurde. Die Erklärung gilt, auch wenn sie vom Kunden nicht abgerufen wurde, spätestens zwei Wochen nach Eingang im Kunden-Portal als zugegangen. Dies gilt auch für alle übrigen Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses, soweit nicht eine strengere Form als die der Textform - hierzu zählt insbesondere die Schriftform - erforderlich ist.

(2) TalentPool1 ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, soweit berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen, der Dritte insbesondere eine vertragsgemäße Erbringung der Dienste gewährleistet und keine Zweifel an seiner Solvenz und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen. Der Kunde ist im Falle der Vertragsübertragung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunden der Übertragung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Vertragsübertragung widerspricht. Auf die Bedeutung seines Verhaltens wird der Kunde in der Mitteilung besonders hingewiesen. Vor Ablauf der Monatsfrist wird die Vertragsübertragung nicht wirksam.

(3) Verbindliche Fassung dieser AGB ist ausschließlich die Fassung in deutscher Sprache. Nur diese Fassung ist für den Inhalt dieser AGB und die Rechte und Pflichten aus ihnen maßgeblich. Fassungen in anderen Sprachen sind unverbindliche Übersetzungen, die lediglich Informationszwecken dienen.

(4) Für die Rechtsbeziehung zwischen TalentPool1 und dem Kunden gilt ausschließlich des Rechts der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Der Kunde erklärt sich mit Buchung der Dienste von TalentPool1 einverstanden, dass TalentPool1 ihn auf der Website oder in anderen Medien als Referenzkunde nennen kann. TalentPool1 darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

(6) Soweit die Parteien darüber verfügen können, ist Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Ansprüche der Parteien und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von TalentPool1.

(7) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was von den Parteien des vorliegenden Vertrages gewollt wurde.